Vertragsbestimmungen 

 Vertragsbestimmungen Retreats

1. Vertragsabschluss

Über die verbindliche Retreat Anmeldung per Email und Zahlung der Gebühren gehst Du ein Vertragsverhältnis ein und stimmst den Regeln zu. Durch die Buchungsbestätigung kommt der verbindliche Vertrag über die Teilnahme am Retreat zustande, und dein Platz für das Retreat ist damit reserviert. Die Reservierung für das Retreat ist erst wirksam, wenn Du das Geld überwiesen hast und über kontakt@sporttherapie-bewegt.de/kontakt@wandelliebe.de (Nordic Retreat) bzw. olivia@wellness-im-leben.de (Retreat Rebloom) eine Bestätigung per E-mail erhalten hast.
2. Leistungsumfang
Leistungsumfang und Kosten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots. Änderungen im Leistungsumfang vor Ort behalten wir uns vor. Du begründest keinen Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung. Das Gleiche gilt für Leistungen, die die Teilnehmenden während der Retreats aus unterschiedlichen Gründen selbst nicht in Anspruch nehmen.
​3. Bezahlung
Bei Buchung eines Retreats rechne ich die angegebenen Gebühren per Rechnung und im Voraus ab.  Zahlungs- und Stornierungsbedingungen entnimmst du bitte dem jeweiligen Angebot. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung.
​4. Rücktritt der Kunden
4.1. Tagesretreat “Rebloom”
Wird ein Ersatzteilnehmer gefunden, kann dieser über eine Umbuchungsgebühr von 25,00 € teilnehmen.
Wenn du bis 7 Tage vor dem Retreat Beginn absagst, entstehen 25,00 € Stornierungsgebühren.
Ab 3 Tagen vor dem Retreat werden 50% des Retreat Preises als Stornierungsgebühr fällig oder du entscheidest dich, deine Anmeldung für das kommende Retreat zu nutzen (dir wird eine Gutschrift ausgestellt). Wenn du ab 2 Tagen vorher stornieren musst, sind 100% des Preises als Stornierungsgebühr fällig.
4.2. Nordic Retreat
Die volle Kostenrückerstattung ist nur dann möglich, wenn ein Ersatzteilnehmer gefunden wird. Im Falle des Rücktritts erheben wir eine pauschalierte Gebühr, die sich nach folgenden Prozentsätzen richtet: Von der Buchung bis zwölf Wochen vor Anreise 40 %, Zwölf Wochen bis zehn Wochen vor Anreise 50 % Zehn Wochen bis drei Wochen vor Anreise 60 %, Drei Wochen bis zum Anreisetag 80 %, am Anreisetag 100%. Die volle Kostenrückerstattung ist nur dann möglich, wenn ein*e Ersatzteilnehmer*in gefunden wird. Limitierte Teilnehmerzahl auf 8 Personen zur Qualitätssicherung.
5. Rücktritt durch den Veranstalter
Fällt das Retreat aufgrund Nichterreichen der jeweiligen Mindestteilnehmerzahl (i.d.R. 5 Personen) aus, werden die Teilnehmer spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn per E-mail schriftlich informiert. Die Kosten erstatten wir dir in diesem Fall komplett. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
​Wird im Erkrankungsfall der Ausführenden eine kompetente Vertretung gefunden, ist dies von den Teilnehmenden zu akzeptieren und zieht keine Preisminderung nach sich.
​6. Ausfall des Retreats wegen höherer Gewalt
Bei Schwierigkeiten bei der Anreise – z. B. Streiks etc. – entstehen auch bei nicht angetretenem Retreat die Kosten für das Retreat.
​7. Gesundheitliche Voraussetzungen der Teilnehmer
Der / Die Teilnehmer*in hat bestehende gesundheitliche Beeinträchtigungen bzw. Erkrankungen oder eine bestehende Schwangerschaft mit der Anmeldung bekannt zu geben. Im Kurs erfolgen dann Hinweise bei den entsprechenden Übungen, ob die Übung überhaupt oder nur in Abwandlung erfolgen darf.
Bei ernsthaften Erkrankungen ist die Teilnahme grundsätzlich nur nach ausdrücklicher Genehmigung des behandelnden Arztes möglich.
​8. Haftungsausschluss
Eine Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden kann nicht übernommen werden. Jede Teilnehmer*in muss selbst entscheiden, ob eine Teilnahme an den Kursen mit der körperlichen und psychischen Verfassung vereinbar ist. Bitte fragen Sie ggf. vorab Ihren Arzt.
Die Teilnehmenden erklären mit ihrer Anmeldung, dass sie an den Pilatesübungen und allen weiteren Aktivitäten auf eigene Verantwortung teilnehmen und ausreichend versichert sind. Schadensersatzansprüche bei Sachleistungen gegenüber der Anleitenden müssen innerhalb eines Monats nach Veranstaltungsende geltend gemacht werden. Spätere Ansprüche sind ausgeschlossen. Das gilt auch für den Fall, dass die Teilnehmenden es schuldhaft versäumt haben, den Sachschaden unverzüglich vor Ort anzuzeigen. Die Anleitenden haften für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Betreuung und ausschließlich für Schäden, die im Rahmen der Einheiten durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. ​
9. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Mit der Anmeldung zum Retreat stimmst du diesen Regelungen zu.  


Stand Januar 2024